Öffentliche Bekanntmachung

über den Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema


Die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema ist in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Auf Grundlage der Ergebnisse der 2018 durchgeführten Lärmkartierung waren bis zum 18. Juli 2024 die Lärmaktionspläne der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema zu überprüfen, erforderlichenfalls zu überarbeiten und zusammenzuführen (§ 47d BImSchG).

Dies betrifft den:
-          Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Aue, Stand 10/2018 und den
-          Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Schlema, Stand 12/2018.

Der unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellte Lärmaktionsplan der Stufe 4 wurde durch Beschluss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema vom 19.06.2024 verabschiedet und kann auf  dem Internetportal der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema unter www.aue-badschlema.de unter den Menüpunkten „Wirtschaftsstandort“ → „Lärmaktionsplanung 2024“ eingesehen werden.

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Lärmaktionsplanung 2024 möchten wir danken.

Aue-Bad Schlema, den 08.07.2024

  gez.
Kohl
Oberbürgermeister