Öffentliche Bekanntmachung

über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes nach § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
 

Die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema hatte gemäß § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) in 2022 Lärmkarten der Stufe 4 zu erstellen. Diese Lärmkarten erfassen die Lärmquellen B 101, B 169, B 283 und S 255 mit Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.

Die Ergebnisse der 2022 in Zuständigkeit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführten Lärmkartierung können im interaktiven Kartendienst des LfULG abgerufen werden.

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Die Erarbeitung der Lärmkarten und die Ermittlung der Betroffenen bilden die Basis für eine weitergehende Auseinandersetzung mit der örtlichen Lärmbelastung.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse der 2018 durchgeführten Lärmkartierung sind bis zum 18. Juli 2024 die Lärmaktionspläne der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema zu überprüfen, erforderlichenfalls zu überarbeiten und zusammenzuführen (§ 47d BImSchG).

Dies betrifft den:

-          Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Aue, Stand 10/2018 und den
-          Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Schlema, Stand 12/2018.

Die Lärmaktionspläne können auf dem Internetportal der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema unter www.aue-badschlema.de unter den Menüpunkten „Wirtschaftsstandort“ → „Lärmaktionsplanung 2018“ eingesehen werden.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema hat am 28.02.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Grundlage der 2018 durchgeführten Lärmkartierung bis zum 18. Juli 2024 die Lärmaktionspläne der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG zu überprüfen, zu überarbeiten und zusammenzuführen.

Die wesentlichen Lärmprobleme im Stadtgebiet Aue-Bad Schlema ergeben sich aus der Verkehrsbelastung durch die Bundesstraßen B 101, B 169, B 283 und S 255. Insbesondere der Innenstadtbereich von Aue ist verlärmt, wobei gleichzeitig relativ hohe Leerstände der anliegenden Wohnbebauung zu verzeichnen sind. Darüber hinaus ist das Gebiet nördlich und südlich der B 169 in Bad Schlema durch Verkehrslärm beeinträchtigt. Durch das von der Stadt beauftragte Planungsbüro wurden für die Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet Aue-Bad Schlema Steckbriefe erarbeitet. Diese Steckbriefe enthalten Aussagen zur Entwicklung der Lärmbelastung, der Anzahl betroffener Bewohner,  zu Ansätzen für Lärmminderungsmaßnahmen und können auf dem Internetportal der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema unter www.aue-badschlema.de unter den Menüpunkten „Wirtschaftsstandort“ → „Lärmaktionsplanung 2024“ eingesehen werden.

Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne, insbesondere der Festlegung von geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen, mitzuwirken.

§ 47d Abs. 2 BImSchG beschriebt bei Lärmaktionsplänen auch das Ziel, ruhige Gebiete gegen die Zunahme des Lärms zu schützen. Grundsätzlich können auch städtisch geprägte Räume, die der Erholung dienen (Parks, Grünflächen, Friedhöfe, Klinik-, Kur- und Erholungsgebiete usw.) für die Auswahl als ruhiges Gebiet in Frage kommen. Mit der Festlegung ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan hat die Stadt die Möglichkeit planerisch Lärmvorsorge zu betreiben.

Vorschläge und Hinweise für die Lärmaktionsplanung (auch bisher nicht berücksichtigte Lärmschwerpunkte) können in der Zeit vom 25.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 schriftlich an die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5 in 08280 Aue-Bad Schlema sowie elektronisch an planung@aue.de gesendet werden bzw. mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, Stadtplanungsamt, Zimmer 218 während der üblichen Sprechzeiten

Montag                                   von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag                                 von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch                                von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag                             von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag                                    von 09:00 Uhr – 12:30 Uhr

unterbreitet werden. 

 

Aue-Bad Schlema, den 04.03.2024

  gez.
Kohl
Oberbürgermeister