Schiedsstelle / Friedensrichter 

Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung zwischen den Parteien beizulegen.
Aufgabe der Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten.
Die Schiedsperson ist kein Schiedsrichter und zu einer Entscheidung nicht berufen.


Kontakt

Friedensrichterin Sabine Melzer
Schiedsstelle Aue
Postfach 1652
08280 Aue

Telefon: 03771 / 25 85 459 , telefonisch erreichbar nur zu den Sprechzeiten
E-Mail: sabine.melzer@friedensrichterin.de

Sprechzeiten
jeden Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung
Schneeberger Straße 13, 08280 Aue, Hintereingang neben Simmel-Markt

Die Schiedsstelle der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema ist örtlich zuständig für die Orte:
Aue-Bad Schlema, Bockau. Zschorlau, Stützengrün, Schönheide, Lauter-Bernsbach, Eibenstock mit den Ortsteilen: Sosa, Wildenthal, Neidhardtsthal, Weitersglashütte, Blauenthal, Carlsfeld, Wolfsgrün

Vor der Schiedsstelle können u.a. folgende Sachverhalte verhandelt werden:
Die Schiedsstellen im Freistaat Sachsen werden ehrenamtlich von Friedensrichterinnen und Friedensrichtern geleitet. Sie sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, wie Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten, aber auch Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, sowie Privatdelikten des Strafrechtes, wie u.a. Beleidigung, Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Rauschdelikte, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Verleumdung.

Bei Privatklage-Delikten im Strafrecht ist bei einem Vergleich das Verfahren abgeschlossen, ohne dass eine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt. Kommt es zu keiner Einigung mit dem Antragsteller, hat dieser Anspruch auf eine "Sühnebescheinigung" gemäss § 380 StPO, diese ist Voraussetzung um Klage vorm Strafrichter führen zu können, wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse nicht bejaht.