Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Veröffentlichung
des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes (§ 13a BauGB)
 
Wohngebiet und Sondergebiet Kultur „Halde 65“ in Bad Schlema im Internet

nach § 3 Abs. 2 BauGB
 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema hat am 19.06.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für das Wohngebiet und Sondergebiet Kultur „Halde 65“ in Bad Schlema in der Fassung vom Mai 2024 mit Begründung gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in wesentlichen Teilen die sanierte Fläche der ehemaligen Halde 65 im Ortsteil Bad Schlema und  beinhaltet die Grundstücke Flurstücknummer 370/68, 370/69, 370/70 (Straße), 370/71, 370/72, 370/73, 370/74, 730/75, 370/76, 370/77, 370/78, 370/79, 370/80, 370/81 (Straße), 370/82, 370/83 der Gemarkung Oberschlema sowie eine Teilfläche des Grundstückes Flurstücknummer 370/67 der Gemarkung Oberschlema. Dieser umfasst eine Fläche von ca. 4,56 ha.

Im Rahmen der 1. Änderung sollen vorrangig das Maß der baulichen Nutzung und die Überbaubare Grundstücksfläche für eine südöstliche Teilfläche (ca. 3-4 Parzellen) des Allgemeinen Wohngebietes (WA) neu festgesetzt werden.

Da die Grundfläche des Bebauungsplanes gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB bzw. § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO), durch die die Zulässigkeit von baulichen Anlagen auf den Flächen des Allgemeinen Wohngebietes und des Sondergebietes Kultur begründet wird, weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt, wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wurde.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom Mai 2024 mit Begründung werden in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 16.09.2024 über das Internetportal der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema unter

https://www.aue-badschlema.de

unter den Menüpunkten „Wirtschaftsförderung“ → „Beteiligungsportal“ → „Veröffentlichte Bauleitpläne“

sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, Stadtplanungsamt, Zimmer 218 zu jedermanns Einsicht während folgender Sprechzeiten:

Montag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr – 12:30 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgetragen werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an planung@aue.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf auf anderem Wege abgegeben werden schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Aue-Bad Schlema, Goethestraße 5, Stadtplanungsamt, Zimmer 218 abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Aue-Bad Schlema, den 10.07.2024                                           

gez.
Kohl
Oberbürgermeister