Ortsübliche Bekanntgaben
Ortsübliche Bekanntgaben erfolgen durch Veröffentlichung auf dem Internetauftritt der Stadt Aue-Bad Schlema.
Ortsübliche Bekanntgaben von Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen nach den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen jeweils 5 Kalendertage vor der Sitzung.
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Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.03.2022
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei.
[mehr]27.04.2022