Sondernutzungssatzung der Stadt Aue-Bad Schlema

Sondernutzungssatzung der Stadt Aue-Bad Schlema
 

Gemäß der Sondernutzungssatzungen der Großen Kreisstadt Aue und der ehemaligen Stadt Bad Schlema - jetzt der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema

sind auch für das Jahr 2023 Werbeanlagen jeglicher Art, z.B.: Warenauslagen oder Werbeaufsteller, Hinweisschilder oder Plakatierungen neu zu beantragen.

Eine Beantragung gilt auch für Baustelleneinrichtungen z.B.: Baugerüste, Ablagerung von Baumaterial oder das Aufstellen von Containern.

Desweiteren sollten Umzüge jeglicher Art auch als Sondernutzung beantragt werden.

Der Antrag kann formlos unter der Anschrift

 

                                         Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema

                                              Ordnungs- und Umweltamt

-Untere Straßenverkehrsbehörde-

                                                          Goethestr. 5
                                                            08280 Aue

gestellt werden, bzw. können im Ordnungs- u. Umweltamt Antragsformulare per mail oder per Post angefordert werden.

Folgende Angaben sind hierzu erforderlich:

Anschrift des Antragstellers

Aufstellort

Aufstellungszeitraum

Größe der Werbeanlage oder genutzten Fläche.

Sollten Sie weitere Fragen zur Antragstellung bzw. zur Genehmigung haben, können

Sie sich an o. g. Anschrift wenden oder Auskünfte unter 281189 erhalten.

Der Stadtvollzugsdienst wird in nächster Zeit verstärkt Kontrollen in dieser Angelegenheit durchführen.

 

 

 

Kohl

Bürgermeister