HAUSHALTSSATZUNG 2024

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Entwurf der Haushaltssatzung (inkl. Haushaltsplan) der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Zeit vom

30. August 2024 bis einschließlich 13. September 2024

öffentlich ausgelegt.

Für jedermann besteht die Möglichkeit, den Entwurf im Rathaus der Großen Kreisstadt Aue, Zimmer 112 in der Stadtkämmerei, während der Dienststunden oder über den interaktiven Haushalt der Stadt im Internet öffentlich einzusehen.

Einwendungen von Bürgern und Abgabepflichtigen der Großen Kreisstadt Aue zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024 können während der Einwendungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an Kaemmerei@aue.de ab dem 30. August 2024 bis einschließlich zum 20. September 2024, abgegeben werden.

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag                                  9:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag                                9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch                               9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag                           9:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag                                   9:00 – 12:30 Uhr