Neuer Fördermittelzeitraum im ESF-Plus Förderprogramm in der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema
Neuer Fördermittelzeitraum im ESF-Plus Förderprogramm in der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema
Projekteinreichung ist bis 30.04.2023 möglich!
Nachdem die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema bereits erfolgreich an dem ESF-Förderprogramm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ in der Förderperiode 2014-2020 teilgenommen hat, ist eine Weiterführung in der Förderperiode 2021-2027 vorgesehen. Die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema möchte die Förderung für das Gebiet „Aue-Bad Schlema“ beantragen. Die Finanzierung erfolgt durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen.
Über das Förderprogramm sollen soziale Projekte innerhalb eines für die Stadt Aue-Bad Schlema
festgelegten Gebietes unterstützt werden, da eine qualifizierte Freizeitgestaltung, Bildung
und Integration in Beschäftigung für eine positive und nachhaltige Stadtentwicklung ebenso
wichtig sind, wie bauliche Maßnahmen.
So sollen Institutionen, Vereine und Organisationen mit Ihren Projektideen unterstützt
und gemeinsam ein Konzept für das Stadtgebiet entwickelt werden. Dabei steht das Ziel im
Vordergrund, durch aufeinander abgestimmte Vorhaben eine nachhaltige Verbesserung der
Situation von Langzeitarbeitslosen, Einkommensschwachen und Migranten im Fördergebiet
„Aue-Bad Schlema“ zu erlangen.
Gefördert werden diese Vorhaben mit bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Voraussetzung dafür ist ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept, welches in
einem offenen, transparenten und kooperativen Verfahren mit den im Gebiet
„Aue-Bad Schlema“ aktiven Einrichtungen und Organisationen erarbeitet werden soll.
In dessen Rahmen sollen Ziele und Projektansätze entwickelt werden. Das Konzept mit den Projektanträgen und inklusive dem Rahmenantrag ist bis zum 31.12.2023 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen.
Aufruf zur Mitwirkung an der Erstellung des Handlungskonzeptes
Reichen Sie uns Ihre Ideen ein - „von Nachbarschaftshilfe bis zum Straßenfest“
Daher werden alle Einrichtungen und Organisationen vor Ort aufgerufen, sich an der offenen, transparenten und kooperativen Erarbeitung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Aue-Bad Schlema“ zu beteiligen.
Dabei steht die gemeinsame Erarbeitung des Konzeptes im Vordergrund. Es werden zusammen Ideen entwickelt, der Bedarf erfasst und konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation erarbeitet. Es werden innovative Projektideen für das Gebiet „Aue-Bad Schlema“ gesucht. Der Aufruf richtet sich an die freien Träger, Vereine, gemeinnützige Institutionen und Einzelpersonen, welche Angebote für das Gebiet bis zum Jahr 2027 entwickeln wollen. Ziel ist dabei die nachhaltige Verbesserung der Situation von benachteiligten Menschen im Stadtgebiet.
Bei Interesse an einer Mitarbeit bitten wir Sie, das auf der Homepage der Stadt Aue-Bad Schlema veröffentlichte Vorhabenblatt bis zum 30.04.2023 an untenstehende Adresse einzureichen.
Gefördert werden folgende Einzelvorhaben:
Stadtteilvorhaben „Informelle Kinder- und Jugendbildung“
Unterstützungs- und Freizeitangebote zur Vermittlung von sozialen, emotionalen und Bildungskompetenzen (Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre).
Stadtteilvorhaben „Soziale Integration“
Niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur sozialen Integration und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit mit folgenden Schwerpunkten:
a) Vermittlung von Grund-, Schlüssel- und Bildungskompetenzen
b) Unterstützung bei der Bewältigung konkreter Problemlagen durch gemeinsames Handeln
und Förderung partizipativer Prozesse
c) Beratungs- und Unterstützungsangebote im Prozess der Beschäftigungssuche,
Beschäftigungsaufnahme und Berufsorientierung
d) Kontakt- und Hilfsangebote zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe sowie
e) Beratungsangebote über den Zugang und die Inanspruchnahme von
Unterstützungsangeboten
Stadtteilvorhaben „Wirtschaft im Quartier“
Offene Vorhaben zum Erfahrungsaustausch und zur Zusammenarbeit von lokal agierenden Unternehmen mit dem Ziel, einen Beitrag zur sozialen Integration im Quartier zu leisten (Zielgruppe sind Solo-Selbstständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen im Fördergebiet).
Nutzen Sie die Chance, dass Ihre Idee gefördert wird, und helfen Sie somit aktiv bei der Stadtentwicklung mit.
Für die Antragstellung alle notwendigen Unterlagen und weitere Informationen stehen auf der Homepage der Stadt Aue-Bad Schlema unter „Leben in Aue-Bad Schlema-Leben und Wohnen-Förderprogramme-Quartiersmanagement“ zum Download zur Verfügung.
Fragebogen zur Attraktivität
Ebenso haben Sie alle die Möglichkeit, uns Ihre Meinung mitzuteilen. Hierzu steht auf der Homepage unter dem o.g. Link ein Fragebogen zur Erfassung der Attraktivität der Stadt zur Verfügung. Teilen Sie uns mit, wo Sie noch mehr Potenzial sehen oder was Ihrer Meinung nach geändert werden sollte. Wir sind auf Ihre Anregungen gespannt.
Wir freuen uns sehr über Ihre Mitwirkung.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema
Goethestraße 5
08280 Aue-Bad Schlema
Elke Hahn
Vertretung Projektmanagement „Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung“
Tel.: 03771 281 121
E-Mail: elke.hahn@aue.de
Annabell Illig
Leitung Projektmanagement „Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung“
Tel.: 0151 2921 2757
E-Mail:annabell.illig@aue.de