Kindertrödelmarkt
Hinweisblatt Kindertrödelmarkt
Zum diesjährigen Kindertag besteht die Möglichkeit sich an einem Kinderflohmarkt zu
beteiligen. Damit dies ein für alle erfolgreiches Verkaufen und Kaufen wird, geben wir
folgende wichtige Hinweise:
Verkauft werden kann am 01.06.2023 in der Zeit von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Als Trödelflächen stehen die Carolawiese/angrenzende Wege zur Verfügung. Auf anderen
Flächen ist das Trödeln nicht gestattet.
Die Verkäufer sind Kinder und Jugendliche (8 bis 16 Jahre). Eltern können ihre Kinder
gern begleiten und selbst auch kaufen. Ihnen ist allerdings untersagt, selbst zu verkaufen.
Selbstverständlich ist jeder zum „Einkaufen“ und „Trödeln“ eingeladen.
Wir empfehlen, eine kleine Geldkassette oder Behälter mitzubringen.
Verkauft und gekauft werden können Spielsachen, Bücher, Sticker und Stickerhefte,
Kuscheltiere, Sammelkarten und vieles mehr. Der Verkauf von Tieren, Kleidung,
Lebensmitteln, Süßwaren und allen elektronischen Geräten ist nicht erlaubt.
Wir behalten uns vor, Gegenstände vom Verkauf auszuschließen.
Jeder Teilnehmende ist für die eigenen Gegenstände und Geld selbst verantwortlich.
Pro Teilnehmenden dürfen 15 Verkaufssachen angeboten werden. Die Höchstpreisgrenze
pro Stück liegt bei 10 €.
Es gilt ausschließlich: Ware gegen Bares (keine Tauschgeschäfte oder
Kreditvereinbarungen)
Eine Voranmeldung für die Teilnahme ist erforderlich (siehe Einwilligungserklärung). Damit es eine erfolgreiche und schöne Veranstaltung wird, ist den Anweisungen der
Organisatoren des Kindertrödelmarktes unbedingt Folge zu leisten.
WICHTIG: Für die Teilnahme des Flohmarktes ist es unbedingt erforderlich, die
Einwilligungserklärung vollständig ausgefüllt bis zum 26.05.2023 im Bürgerhaus Aue,
Postplatz 3, abzugeben bzw. per Email zuzusenden. Ansonsten ist keine Teilnahme als
Verkäufer*in möglich.
Wir freuen uns auf ein reges Kaufen und Verkaufen! Ihr Bürgerhaus Aue