HAUSHALTSSATZUNG 2022

- Öffentliche Auslegung des Entwurfes -

Der ENTWURF der Haushaltssatzung (inkl. Haushaltsplan) der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Zeit vom

22. August 2022 bis einschließlich 31. August 2022

öffentlich ausgelegt.

Für jedermann besteht die Möglichkeit, den Entwurf im Rathaus der Großen Kreis-stadt Aue, Zimmer 112 in der Stadtkämmerei, während der Dienststunden oder über das Bürgerbeteiligungsportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/aue/startseite  öffentlich einzusehen.

Einwendungen von Bürgern und Abgabepflichtigen der Großen Kreisstadt Aue zum Entwurf der Haushaltssatzung 2022 können während der Einwendungsfrist schriftlich, zur Niederschrift, direkt auf dem Beteiligungsportal oder per E-Mail an Kaemmerei@aue.de ab dem 22. August 2022 bis einschließlich zum 09. September 2022, abgegeben werden.

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag                                  9:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag                                9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch                               9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag                           9:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag                                   9:00 – 12:30 Uhr