Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Aue-Bad Schlema

Achtung! Die Öffnungszeiten des Rathauses und der Ämter auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema können derzeit aus Verwaltungs- und Kostengründen nicht aktuell angepasst veröffentlicht werden. Es gilt der Hinweis auf der Startseite:

Der Zutritt zum Standesamt und zum Einwohnermeldeamt ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bleibt eine Terminvereinbarung für die Bereiche Ordnungsamt und für das Amt für Bildung und Soziales bestehen.
Ausgenommen von der Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt ist die Beantragung und Durchführung der Briefwahl.


Alle Ämter sind telefonisch und elektronisch zu den sonst üblichen Servicezeiten, unter den bekannten Kontaktdaten, erreichbar.