Schulanmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 der Grundschulen Aue-Bad Schlema

Schulanmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 der Grundschulen Aue-Bad Schlema

 

Laut § 25 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 16.07.2004 (in der derzeit gültigen Fassung) bestimmt der Schulträger die Schulbezirke für die Grundschulen. Mit Stadtratsbeschluss vom 24.04.2023 wurde ab dem Schuljahr 2024/25 ein gemeinsamer Schulbezirk für die Große Kreisstadt Aue – Bad Schlema beschlossen.

 

Schulpflichtig sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 geboren sind. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, einen entsprechenden Entwicklungsstand haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.

 

Für die Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema gelten folgende Anmeldetermine:

 

Montag,          den 09.09.2024,         14:00 – 17:00 Uhr

Dienstag,       den 10.09.2024,         14:00 – 17:00 Uhr

 

Grundschule Aue-Zelle:                             

Agricolastraße 5, 08280 Aue - Bad Schlema - Tel.: 03771/552298

Bitte mit einzuschulendem Kind

 

Grundschule Albrecht Dürer:                                

Postplatz 2, 08280 Aue - Bad Schlema – Tel.: 03771/51752

Bitte ohne einzuschulendem Kind

 

Grundschule Auerhammer:                       

Gutsweg 2, 08280 Aue - Bad Schlema – Tel.: 03771/20782

Bitte ohne einzuschulendem Kind

 

Grundschule Johann Heinrich Pestalozzi:

Schwarzenberger Straße 30, 08280 Aue - Bad Schlema – Tel.: 03771/22208

Bitte mit einzuschulendem Kind

 

Grundschule „Friedrich Schiller“:

Schulberg 18, 08280 Aue - Bad Schlema – Tel.: 03772/22637

Bitte ohne einzuschulendem Kind

 

Nach telefonischer Absprache ist ein Termin im Ausnahmefall auch außerhalb der genannten Zeiten möglich.

 

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und den Impfausweis bzw. ein ärztliches Attest mit. Bei der Anmeldung an der Schule wird der Nachweis verlangt, dass Ihr Kind gegen Masern geimpft ist bzw. die Krankheit schon erlitten hat.

 

Bei alleinerziehenden Elternteilen benötigen wir die Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht.

 

Bei Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen wir eine Vollmacht des Elternteils, welches zum Anmeldetermin nicht anwesend sein kann.