Bodenrichtwerte für den Erzgebirgskreis
Durch den Gutachterausschuss des Erzgebirgskreises wurden in seiner Sitzung am 25.03.2024 die Bodenrichtwerte per 01.01.2024 für den Erzgebirgskreis beschlossen.
Die Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu folgenden Sprechzeiten:
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Gemäß § 196 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann Jedermann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Landratsamt Erzgebirgskreis
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Paulus- Jenisius- Straße 24
09456 Annaberg – Buchholz
Haus B, Zimmer 0.33 bis0.36