Lärmkartierung 2017

Lärmkartierung der Stufe 3 nach EG-Richtlinie 2002/49 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Gemäß o.g. Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm waren die Kommunen beauftragt, bis 30.06.2017 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu erstellen.

Dies betrifft im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Aue:

- die B 101 von der Kreuzung mit der B 169 (Lößnitzer Straße) bis zur Ortsgrenze mit der Stadt
Lauter-Bernsbach, 2,6 km

- die B 169 von der Ortsgrenze mit der Gemeinde Bad Schlema bis zur Ortsgrenze mit der Stadt
Lößnitz, 4,1 km

- die B 283 von der Kreuzung mit der B 101 (Altmarkt) bis zur Kreuzung mit der K 9170
(Wettinerstrsße/Bockauer Talstraße), 0,5 km

- die S 255 vom Abzweig B 101 bis zur Ortsgrenze mit der Stadt Hartenstein, 7,6 km

 

Zum interaktiven Kartenservice IDA gelangen Sie über diese Themenseite

https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm

oder per Direktlink:

https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm?

 

Die Ergebnisse der Lärmkartierung liegen unter folgenden Links in grafisch aufbereiteter Form im Format PDF vor.