Kulturhauptstadt - wie erhält man diesen Titel?
Seit 1999 gibt es ein Rotationsprinzip: Das Europäische Parlament und der Rat bestimmten eine Liste mit der Reihenfolge der Mitgliedstaaten. Um die bei der EU-Erweiterung 2004 und 2007 hinzugekommenen neuen EU-Staaten einzubinden, wurden seit 2009 jeweils zwei Kulturhauptstädte ernannt, also eine aus den alten EU-Mitgliedstaaten und eine aus den neuen. Für 2022 bis 2024 sind es pandemiebedingt drei. Alle drei Jahre können sich auch EU-Beitrittskandidaten bewerben.
Mit jeweils sechs Jahren Vorlaufzeit startet das nationale Auswahlverfahren. Die Bewerbungen werden zunächst von einer zwölfköpfigen europäischen Jury begutachtet, darunter zwei nationale Expertinnen und Experten. Nach einem Feedback gehen sie in Überarbeitung. Danach erfolgt das abschließende Votum der Jury, das eine Empfehlung ist. Der jeweilige Mitgliedsstaat ernennt dann "seine" Kulturhauptstadt Europas. In Deutschland müssen die Kulturminister das Votum bestätigen.