Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Aue-Bad Schlema
Für die Rathäuser in Aue und Bad Schlema wird der Besucherverkehr bis auf Weiteres komplett eingestellt. Alle Ämter sind telefonisch zu den sonst üblichen Servicezeiten oder per Mail erreichbar. Im Einzelfall können Termine vereinbart werden. Insoweit für Ihre Anliegen eine telefonische oder schriftliche Auskunft ausreichend ist, erreichen Sie die Ämter unter den bekannten Kontaktdaten. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bei der Unterstützung unserer Gesundheitssysteme.
Bitte beachten Sie, dass Termine für das Standesamt sowie Einwohnermeldeamt nur für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten vergeben werden.
Standesamt:
Zutritt nur nach tel. Terminvereinbarung unter 03771 2507512 in der Zeit von täglich 07:00 - 08:30 Uhr, zusätzlich montags/donnerstags 13:00-16:00 Uhr, mittwochs 07:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Standesamt: Zutritt nur mit Terminvereinbarung
Montag 09:00-12.00
Dienstag 09:00-12:00/13:00-18:00
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00-12:00
Freitag geschlossen
Meldeamt:
Tel.: 03771 281118/E-mail: meldeamt@aue.de
Telefonische Anfragen/Terminvereinbarung in der Zeit montags bis donnerstags von 09.00-12.00/13.00-16.00 Uhr; freitags 09.00-12.00 Uhr
Öffnungszeiten Stadtinformation Rathaus Aue (nur für Besucher mit Terminvereinbarung)
Stadtinformation: 03771/281-125/ stadtinformation@aue.de
Montag und Donnerstag 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr
Freitag 09:00-12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerservicebüro Rathaus Bad Schlema (nur für Besucher mit Terminvereinbarung)
Bürgerservicebüro Bad Schlema: 03772/3804-33/ b.grossmann@kurort-schlema.de
Für den Bereich des Bürgerservicebüro im Schlemaer Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 Uhr-11:30 Uhr und 12:30 Uhr-18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr-16:00 Uhr
Die Bürgersprechstunde des Amtes für Bildung und Soziales in Schlema und Wildbach entfällt ebenfalls.
In den Bibliotheken ist lediglich eine Medienausleihe bis auf weiteres unter Einhaltung der Hygienebestimmungen möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Informationen zum Coronavirus (Seitenblock rechts-->)
343 Anträge aus dem Erzgebirgskreis auf energieeffizientes Bauen oder Sanieren wurden durch den Bund im vergangenen Jahr bezuschusst. Bis zu 120.000 Euro zinsgünstigen Kredit (maximale Kredithöhe) gibt es für den Neubau oder den Erwerb einer Wohnung. Voraussetzung sei, dass die Wohnung gut wärmegedämmt ist. Der Zinssatz liege bei 0,75 Prozent. Wenn ganz besonders energieeffizient gebaut werde, dann bekämen die Bauherren bis zu 30.000 Euro vom Staat geschenkt. Bis zu 48.000 Euro müssten nicht zurückgezahlt werden, wenn besonders wenig Wärme in die Umwelt abgegeben wird.
233 Erzgebirger profitierten im vergangenen Jahr von einem Zuschuss der staatlichen KfW-Bank zum energieeffizienten Sanieren. Im Durchschnitt hätten die Antragsteller über 9000 Euro erhalten. Auch in diesem Jahr ist eine Förderung möglich. Zum Beispiel, wenn die Heizung optimiert werden solle. Diese laufen künftig jedoch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Zusätzlich sind im vergangenen Jahr Darlehen 11,4 Mio. Euro zum energieeffizienten Sanieren in den Erzgebirgskreis geflossen. 162 Wohnungen sind dadurch auf Vordermann gebracht worden
Zum Kredit Energieeffizient bauen: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Bauen-(153)/
Zur BAFA: www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
Zum KfW-Programm Energieeffizientes Sanieren: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/
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